Schadenabwicklung nach Autounfall

Schritt für Schritt zur richtigen Abwicklung

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich schnell die Frage, wie man die Schadensabwicklung richtig angeht, damit es zu einer schnellen und vollständigen Schadensregulierung kommt. Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt durch diesen Prozess und erklären Ihnen was es alles zu beachten gilt.

1. Dokumentation an der Unfallstelle

Nach dem Unfall und nachdem alle Verletzten versorgt worden sind, beginnt für Sie die Dokumentation des Unfalls. Sie sollten mit dem Beteiligten alle relevanten Daten austauschen. Dazu gehören der vollständige Name, Anschrift, Kennzeichen und die Versicherung.

Mithilfe eines Unfallberichts, Unfallskizze und einer Fotodokumentation kann die Frage schneller geklärt werden, wer Schuld an dem Unfall trägt.

Lesen Sie gerne in unserem Beitrag „Unfallbericht“, wie sie diesen schreiben und was sie beachten müssen.

Der Unfallbericht wird von dem Unfallgegner unterschrieben.

2. Meldung bei der Versicherung

Hatten Sie einen unverschuldeten Unfall, melden Sie den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Es werden alle Daten zu dem Unfall aufgenommen und Sie bekommen eine Schadennummer. Diese Schadennummer sollte in jeglichen Schreiben und jeglicher Kommunikation auftauchen.

Nun bekommen Sie von der Versicherung gesagt, dass Sie einen Unfallgutachter von Ihnen vorbeischicken, damit ein Gutachten erstellt werden kann. Dieses Angebot sollten Sie nicht annehmen! Der Gutachter von der Versicherung hat die Auflage den Schaden möglichst gering zu halten und dies ist im Nachteil von Ihnen. Ermittelte Werte werden gemindert, um Geld zu sparen.

Nachteil einer von der Versicherung genannten Werkstatt

Anschließend würde die Versicherung Sie nämlich weiterleiten zu einer kooperierenden Werkstatt, wo der Schaden kostengünstig repariert werden kann. Unter der kostengünstigen Reparatur leidet aber oft die Qualität.

3. Unabhängigen Gutachter kontaktieren

Um zu einer allumfassenden Schadenregulierung zu kommen, sollten Sie die Eigeninitiative ergreifen und sich selber einen Gutachter suchen, der mit keiner Versicherung zusammenarbeitet. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger erstellt Ihnen ein objektives Gutachten und versucht keine Werte zu mindern.

Suchen Sie sich aktiv einen eigenen Unfallgutachter, so müssen auch diese Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Versicherung getragen werden. Sie erfahren also keinen Nachteil.

Nehmen Sie mit dem Gutachter Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin.

Das Kfz-Sachverständigenbüro Homann erstellt für Sie objektive Unfallgutachten, damit Sie zu einer vollen Schadenregulierung kommen. Rufen Sie uns einfach für eine kostenlose Erstberatung an. In der Regel erhalten Sie einen Termin noch am gleichen Tag. Beauftragen Sie uns, haben Sie nichts weiter zu tun, wir kümmern uns um alles und verständigen uns eigenständig mit der Versicherung.

4. Erstellung des Gutachtens

In dem Termin für das Gutachten werden alle Daten von Ihnen und dem Fahrzeug aufgenommen. Beweise werden durch eine Fotodokumentation gesichert. Anschließend wird das Gutachten erstellt und Werte, wie die Wertminderung, Restwert und Reparaturkosten ermittelt. Sie haben sogar zusätzlich Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung oder einen Leihwagen.

Das erstellte Gutachten wird an die gegnerische Versicherung geschickt. Normalerweise wird dies von Ihrem Gutachter gemacht; fragen Sie bitte aber noch mal nach!

5. Entschädigungsmöglichkeit wählen

Sie haben die Wahl zwischen 2 konkreten Entschädigungsmöglichkeiten, wenn es sich um keinen Totalschaden handelt

Konkrete Abrechnung

Sie lassen den entstandenen Schaden in einer Werkstatt fachmännisch reparieren und legen die Rechnung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung vor. Zusätzlich können, wie in einem Gutachten ermittelt, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten und ggf. Anwaltskosten entschädigt werden.

Fiktive Abrechnung

Sie wollen den Schaden nicht reparieren lassen und fordern stattdessen den Geldbetrag für die Reparatur. Die Abrechnung erfolgt nach den ermittelten Reparaturkosten in dem Gutachten. Ob Sie den Schaden später selber reparieren lassen ist Ihnen überlassen.

Liegt ein Totalschaden vor?

Hat ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten, wird etwas anders abgerechnet:

Wirtschaftlicher Totalschaden

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu dem ermittelten Restwert zu veräußern. Die Versicherung erstattet Ihnen dabei den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeuges abzüglich des Restwerts. Liegen die Kosten der Reparatur bis zu 130 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist eine Abrechnung durch eine Reparatur noch möglich. Bedingung hierfür ist, das Fahrzeug für ein Jahr zu halten und die Reparaturrechnung von der markenspezifischen Fachwerkstatt.

Technischer Totalschaden

Sie erhalten die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Autos erstattet, da sich das Fahrzeug aus technischen Gründen nicht mehr reparieren lässt.

Lesen Sie hierzu gerne unseren Beitrag „Wirtschaftlicher Totalschaden“.

Teilen Sie Ihrem Gutachter oder der Versicherung mit für welche Entschädigungsmöglichkeit Sie sich entscheiden.

6. Reparaturmöglichkeit wählen

Weiter haben Sie die Möglichkeit sich für verschiedene Reparaturen zu entscheiden.

Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt

Bei Neuwagen und komplexeren Schäden empfiehlt es sich, in eine markengebundene Fachwerkstatt zu gehen. Die Fachwerkstatt kennt sich speziell mit Ihrer Fahrzeugmarke und dem Fahrzeugmodell aus und besitzt das benötigte Spezialwerkzeug.

Lassen Sie das Fahrzeug hier reparieren, so bleibt die Garantie bestehen. Und falls es zu Problemen außerhalb der Garantie kommt, muss die Werkstatt aus Kulanz entgegenkommen.

Reparatur in einer freien Fachwerkstatt

Freie Fachwerkstätten sind oftmals kostengünstiger als Markenfachwerkstätten. Handelt es um kein neueres Fahrzeug und der Schaden ist nicht allzu komplex, entscheiden sich viele für diese Möglichkeit. Allerdings verfällt hier die Garantie.

Sie reparieren selber

Sie haben ausreichende Fachkenntnisse und die Möglichkeit die Reparatur selber durchzuführen, können Sie sich auch für diese Option entscheiden.

Teilreparatur

Es werden nur Teile des Schadens repariert und der andere Teil wird so belassen.

Keine Reparatur

Ist Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher und fahrtauglich, sind Sie natürlich nicht dazu verpflichtet, den Schaden reparieren zu lassen. Eine andere Möglichkeit wäre es den Unfallwagen in dem Zustand zu verkaufen.
Lesen Sie mehr zu dem Thema „Unfallauto verkaufen“.

Sprechen Sie uns an:
Wir sind als Gutachter in und um Hamburg schnell vor Ort und helfen fachmännisch.

Rufen Sie uns direkt an unter: 040/571 44 717